Formulare

Formulare

Hier können Satzung, Aufnahmeformular und weitere Dokumente abgerufen werden.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2 b EStDV für Spenden  an den KKS "St. Martin" e.V.

Der KKS "St. Martin" e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Somit können Sie Spenden an unsere Organisation von der Steuer absetzen. Der KKS "St. Martin" e.V. möchte Ihre Spenden effektiv und so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und Ausgaben für Porto und Versandkosten vermeiden. Aus diesem Grund werden wir zukünftig nur noch Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigungen ab einem Betrag von mindestens 300 Euro versenden, denn Spenden bis zu 300 Euro können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit Ihrem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder Ihrem Kontoauszug (Buchungsbestätigung) beim Finanzamt eingereicht werden. Wir denken, dass diese Vorgehensweise auch in Ihrem Interesse ist und die so gesparten Kosten in die gemeinnützige Arbeit fließen können.

Zur Erklärung des vereinfachten Zuwendungsnachweises: Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Diesen finden Sie als Vorlage unten angehängt.

Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch weiterhin Einzel-Spendenbescheinigungen aus und senden Ihnen diese zu. Wie bedanken uns für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, ohne Sie wäre unsere Arbeit nicht möglich.